der Verband

Geschichte

Der Verband für Aikido Toho Iai wurde am 16.7.2016 gegründet, nach dem in den bisherigen Strukturen das Aikido Toho Iai nicht mehr angeboten wurde.
Damit fehlte allen, die es bisher gerne praktizierten und auch weiterhin üben wollten die offizielle Plattform.
Wir haben uns daher entschlossen diesen Rahmen zu schaffen:
Ein neuer Verband für Aikido Toho Iai.


Unsere Ziele sind:
- alle Praktizierenden von Aikido Toho Iai weiterhin zu unterstützen
- die Möglichkeit von Graduierungen weiter anzubieten
- im europäischen Rahmen uns in die neu strukturierte ENATO einzugliedern

- der Verband ist offen für alle, die mit deutscher Sprache zurecht kommen; wir haben Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den
Niederlanden


Ausführlicheres zu Zielen und Organisation des Verbandes findest Du hier in der Satzung:

Download
Satzung
Satzung des VATI - 2016-08-24.pdf
Adobe Acrobat Dokument 231.1 KB

Der Verband ist international eingebunden in die ENATO (European Nishio Aikido Toho Organization).

http://www.enato.dk/

 


Um im Sinne des Satzungszieles zu wirken benötigen wir eure Unterstützung, nicht nur in Taten, sondern auch in Form von Mitgliedsbeiträgen.

Alle relevanten Kosten findest Du in der Beitragsordnung:

Download
Beitragsordnung
Beitragsordnung des VATI 2023.pdf
Adobe Acrobat Dokument 106.3 KB

Und hier noch die Datenschutzerklärung, in der die Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten verzeichnet sind.

Download
Datenschutzerklärung
VATI Verzeichnis Verarbeitung personenbe
Adobe Acrobat Dokument 102.9 KB

Eines unserer Hauptziele ist die Durchführung, Unterstützung und Förderung von Lehrgängen in unseren Trainingsgemeinschaften.

 

Für die Förderung von Lehrgängen gelten folgende Voraussetzungen:

  • themagebunden im Sinne des Vereinszwecks, es muss zu einem angemessenen Anteil Toho unterrichtet werden
  • rechtzeitige Anfrage spätestens 8 Wochen vorab
  • rechtzeitige Bekanntgabe spätestens 6 Wochen vor Termin (so dass möglichst viele Mitglieder die Möglichkeit haben teilzunehmen)
  • keine Terminüberschneidung mit bereits geplanten oder auf der Homepage angekündigten anderen Lehrgängen (+ vorhergehendes und nachfolgendes Wochenende)
  • der maximale Förderbetrag beträgt 250,- € und deckt eure evtl. entstehenden Defizite.

 

Beantragen könnt ihr die Förderung formlos beim Vorstand.

 

Für die Abrechnung der Förderung eines Lehrgangs verwendet bitte dieses Formular.

Download
Kostenerstattung Lehrgang-Blanko-1.pdf
Adobe Acrobat Dokument 233.3 KB